CRA kommt: Produktsicherheit wird in der EU verpflichtend
Der CRA bringt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen über den gesamten Lebenszyklus.
Die europäischen Cybersicherheitsvorgaben entwickeln sich rasant weiter – und für viele Industrieunternehmen wird Cybersecurity zunehmend zur Voraussetzung für Marktzugang und Beschaffung. Eine der wichtigsten Neuerungen ist der EU Cyber Resilience Act (CRA). Er bringt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Softwareprodukte mit digitalen Elementen – darunter auch Lösungen für Industrial Networking und Automatisierung.
Die CRA-Anforderungen betreffen den gesamten Produktlebenszyklus: von Design und Entwicklung über Vulnerability Handling und Security Updates bis hin zum End-of-Support. Für Betreiber und Asset Owner wird das zunehmend zum Einkaufskriterium – denn Produkte, die CRA-Anforderungen nicht erfüllen, könnten künftig nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Zur schnellen Orientierung hat unser Partner Belden ein Whitepaper zum Cyber Resilience Act veröffentlicht. Darin erfahren Sie u. a.:
- Was der CRA ist und wen er betrifft
- Wie der CRA mit NIS2 (Betreiberpflichten) zusammenhängt
- Wie IEC 62443 die CRA-Readiness unterstützt
- Praktische nächste Schritte zur Vorbereitung